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Bürgerstiftung Mülsen

Um gemeinnützige Projekte unserer Region nachhaltig zu fördern, wurde Mitte letzten Jahres eine Bürgerstiftung eingerichtet. Damit deren Gründung abgeschlossen werden kann, brauchen wir Sie als Zustifter – eine tolle Möglichkeit für bürgerschaftliches Engagement!

Ihre Vorteile:

  • Sie leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung und Lebensqualität in Mülsen!
  • Ihre Zustiftung bleibt dauerhaft im Stiftungsvermögen erhalten und die daraus gewonnenen Erträge werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
  • Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Sie erhalten eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.
  • Sie werden auf Wunsch als Unterstützer der Bürgerstiftung genannt oder können anonym bleiben.

Gemeinsam mehr erreichen
Die Bürgerstiftung Mülsen ist keine eigene rechtsfähige Stiftung, sondern eine Unterstiftung unter dem Dach der Organisation „Gemeinsam Gutes tun. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Zwickau.“ Mit dem renommierten Finanzinstitut hat die Gemeinde Mülsen einen verlässlichen Partner bei Organisation, Vermögensanlage und Öffentlichkeitsarbeit an der Hand.

Das nötige Grundkapital

Die Sparkasse Zwickau hat sich im Rahmen ihres 180-jährigen Jubiläums bereiterklärt, eine Anschubfinanzierung in Höhe von 180 Cent pro Einwohner, maximal 5.000 Euro, bereitzustellen. Insgesamt kann die Bürgerstiftung Mülsen starten, sobald der Zustiftungsbetrag von mindestens 10.000 Euro abrufbar ist. 
Es gilt also, bis Mitte 2026 mindestens 5.000 Euro einzuwerben.

Und hier kommen Sie ins Spiel!

Wie können Sie zustiften?
Um eine Zustiftung über mindestens 500 Euro zum Grundkapital zu leisten, nutzen Sie einfach den Überweisungsträger im Flyer und geben bitte zusätzlich eine kurze Info an die Gemeinde Mülsen unter Jennifer.Lippold@muelsen.de. 

Wie wird das Geld angelegt?
Die Anlage des Stiftungskapitals erfolgt laut Richtlinie in verschiedenen Investmentfonds, die teilweise direkt speziell für Stiftungen aufgelegt wurden sowie in klassischen Zinsanlagen bzw. Anleihen aus der Sparkassenorganisation. Der Fokus liegt auf der Erzielung relativ stetiger Ausschüttungen, weniger auf der Realisierung von Kursgewinnen.

Wichtig zu wissen:

Was ist eine Bürgerstiftung?
Das Besondere an einer Bürgerstiftung ist, dass das Stiftungskapital von örtlichen Geldgebern kommt. Dieses Vermögen bleibt dauerhaft erhalten. Ausschließlich die damit erzielten Erträge und zusätzlich eingeworbenen Spenden werden zur Finanzierung gemeinnütziger Projekte vor Ort eingesetzt. Somit verfügt die Gemeinde Mülsen, neben dem regulären Haushalt, langfristig über finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke.

Wer kann Zustifter sein?
Die Gemeinde Mülsen selbst darf nicht als Stifter agieren. Zustiften dürfen Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen.

Gibt es einen Mindestbetrag für die Zustiftung? 

Für die Anschub-Finanzierung können Beträge ab 500 Euro zugestiftet werden. Nach Erreichen der 10.000 Euro erhöht sich dieser Mindestbetrag für Zustiftungen auf 5.000 Euro. 

Sind Spenden möglich?
Spenden können erst erfolgen, wenn der Zustiftungsbetrag von 10.000 Euro erreicht und die Gründung der Stiftung abgeschlossen ist. Darüber werden wir informieren. Willkommen sind dann Spenden ab einem Euro. Diese fließen direkt in die Finanzierung der gemeinnützigen Projekte ein. 

Wer entscheidet, was mit dem Geld passiert?
Über die Verteilung der jährlichen Ausschüttungen entscheidet ein Stiftungsrat. In der Gemeinde Mülsen wird der Gemeinderat diese Aufgabe übernehmen.

Weitere aktuelle Informationen folgen in Kürze.

Kontakt

Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen
Tel.: 037601 500-0
E-Mail: info@muelsen.de

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